Abgestützt auf regelmässige Ausschreibungen haben die Stiftungsräte mit grossen Schweizer Versicherungsgesellschaften kongruente Rückversicherungsverträge für die Risiken Todesfall und Invalidität abgeschlossen. Diese Partnerschaften garantieren sämtliche erforderlichen Deckungsleistungen. Aufgrund des Gesamtvolumens profitieren die Stiftungen und damit auch die angeschlossenen Unternehmen zudem von vorteilhaften Tarifbedingungen und Vereinfachungen in der Administration.
Für die kongruente Rückversicherung der Todesfall- und Invaliditätsrisiken hat die Vorsorgekommission jedes Vorsorgewerks die Wahl zwischen dem von der Stiftung ausgehandelten Kollektivtarif und einem Einzelvertrag mit einem von der Stiftung genehmigten Schweizer Versicherer. Für die Einholung der Offerten ist der exklusive Versicherungsvermittler der beiden Stiftungen zuständig.
Gemeinschaftslösung | Firmeneigene Lösung | Individuelle Lösung | |
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Versicherungsgesellschaft | Einheitlich* | Massgeschneidert | Massgeschneidert |