Die 1e-Lösung ermöglicht eine massgeschneiderte Vorsorge mit hoher Gestaltungsfreiheit bei der Wahl der Anlagestrategie, im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben. Gleichzeitig erlaubt sie es Unternehmen, ihre Bilanzverpflichtungen zu reduzieren und dennoch attraktive, auf die Bedürfnisse von Versicherten mit einem Einkommen über CHF 136’080 (Stand 2025) zugeschnittene Leistungen anzubieten.

Anlagestrategien

Details

Die 1e-Lösung bietet sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Mitarbeitenden zahlreiche Vorzüge:

Für den Arbeitgeber:

  • Langfristige Bindung von Führungs- und Fachkräften dank attraktiver Vorsorgeleistungen
  • Keine Nachschusspflichten und keine Sanierungsbeiträge: echtes Beitragsprimat
  • Reduktion der Vorsorgeverbindlichkeiten unter den Rechnungslegungsnormen IFRS und US GAAP

Für Mitarbeitende:

  • Fragebogen zur Bestimmung seines Anlegerprofils
  • Palette von Anlagestrategien nach Risikoprofilen
  • Möglichkeit, die individuelle Anlagestrategie regelmässig anzupassen
  • Vollständige Ausschüttung der Performance und somit höhere Renditeaussichten auf lange Sicht
  • Keine Umverteilung von Anlagerenditen und kein Beitrag an kollektive Rückstellungen

Die Unternehmen haben zwei Möglichkeiten:

  1. Anschluss an unser Gemeinschaftsvorsorgewerk 1e (CCI), dessen Vorsorgekommission aus den vier Mitgliedern des Stiftungsrates der FCT 1e besteht. Diese Vorsorgekommission definiert zehn Anlagestrategien, die den Mitarbeitenden der angeschlossenen Unternehmen zur Auswahl stehen. Mit dem Anschluss an die CCI delegiert das Unternehmen sämtliche Aufgaben an die Vorsorgekommission, sodass es sich auf sein "core business" konzentrieren und gleichzeitig von einer attraktiven Vorsorgelösung profitieren kann.
  2. Die Einrichtung eines eigenen 1e-Vorsorgewerks mit einer eigenen Vorsorgekommission. Diese muss nicht unbedingt paritätisch zusammengesetzt sein, allerdings einen Arbeithehmervertreter enthalten. Die Vorsorgekommission kann bis zu zehn Anlagestrategien auswählen, die im Anschluss den Mitarbeitenden des Unternehmens angeboten werden.

Der Stiftungsrat der FCT 1e ist das oberste Organ und überwacht die Einhaltung der reglementarischen und gesetzlichen Vorgaben.

Gemäss den gesetzlichen Rahmenbedingungen dürfen Unternehmen den Versicherten maximal 10 verschiedene Anlagestrategien anbieten. Das Angebot muss eine risikolose Anlagestrategie enthalten.

Das angeschlossene Unternehmen wird durch Anlageexpert/-innen der FCT 1e-Gruppe bei der Definition und Umsetzung der Anlagestrategien unterstützt. Die FCT 1e-Gruppe bietet drei verschiedene Modelle an:

  • 17 selektionierte Strategien, die eine einfache Implementierung und attraktive Renditen entsprechend dem Risikoprofil bieten.
  • Zugang zu einer Palette von Investmentfonds, die von führenden Anbietern verwaltet werden. Diese Fonds werden von der FCT-Gruppe selektioniert und beaufsichtigt, um eine attraktive Gebührenstruktur auszuhandeln. Das angeschlossene Vorsorgewerk kann anschliessend sein eigenes Anlageportfolio aus den in der Palette verfügbaren Fonds zusammenstellen. (individuelle Strategien).
  • Entwicklung von massgeschneiderten Anlagelösungen in Zusammenarbeit mit Ihrem Investitionsberater.

Die Vorsorgekommission jedes firmeneigenen Vorsorgewerks legt ihre/n  Vorsorgeplan/-pläne autonom fest:

  • Sparprozess: Eigene Sparbeitragsskala, mit denen die Mitarbeitenden ihr Altersguthaben aufbauen.
  • Risikoleistungen: Bestimmung der Leistungen bei Tod oder Invalidität, um den Mitarbeitenden im Ereignisfall eine risikogerechte Deckung zu gewährleisten.
  • Finanzierungsmethode: Bestimmung der Finanzierungsmethode des Vorsorgeplans, durch Arbeitgeberbeitrag und Versichertenbeitrag.

Jeder Versicherte kann sein Anlegerprofil über einen Fragebogen bestimmen, eine passende Anlagestrategie für sein Altersguthaben auswählen und gleichzeitig von den Gebührenstrukturen einer professionellen Kollektivverwaltung profitieren.

Die Deckung der Rückversicherung der Todesfall- und Invaliditätsrisiken wird optimal auf die Risikoleistungen des Vorsorgeplans Ihres Unternehmens abgestimmt.

Der Rückversicherer ist eine renommierte Versicherungsgesellschaft, die von der FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) reguliert und beaufsichtigt wird, sodass eine solide und zuverlässige Deckung garantiert wird.

Der aktuelle Rückversicherungsvertrag ist ein gepoolter Kollektivvertrag, der die Risiken mehrerer angeschlossener Unternehmen zusammenfasst. Unsere Rückversicherungsdeckung für 1e-Lösungen bietet einen vorteilhaften Tarif, der im Marktvergleich besonders gut abschneidet.

In der Überzeugung, dass die Berücksichtigung von ESG-Kriterien eine zusätzliche Anlageopportunität für die angeschlossenen Pensionskassen darstellen kann, haben die Stiftungsräte der FCT und FCT 1e Richtlinien für verantwortungsbewusstes Investment definiert. Die Entwicklung dieses Angebots wird den Bedürfnissen der angeschlossenen Unternehmen gerecht, erleichtert ihnen eine transparente Informationsweitergabe sowie die Definition einer Anlagestrategie, die nachhaltigen Anlagemöglichkeiten berücksichtigt. Zudem wird ihnen ermöglicht, sich als aktive Anleger zu engagieren und Best-Practice-Grundsätze im Bereich der Corporate Governance zu fördern.

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