Dank des einzigartigen Modells der Stiftungen, das eine Mutualisierung der Kosten ermöglicht, kann die FCT-Gruppe den angeschlossenen Vorsorgewerken Lösungen mit optimierter Kostenstruktur anbieten. Diese ist für die gesamte FCT-Gruppe wirksam. Die nachfolgenden Erläuterungen gelten daher, sowohl für die FCT als auch die FCT 1e.

Administration

Der Administrationsaufwand für die technische Verwaltung, die Buchführung und den Zugang zu dem gesicherten Internetportal wird mittels einer Jahrespauschale verrechnet. Die Höhe dieser Pauschale hängt von der Versichertenzahl und der Komplexität der bezogenen Leistungen ab. Darin enthalten sind auch die Aufsichtskosten und die Honorare für die externe Revision, die Arbeiten des Experten und des Stiftungsrats.

Rückversicherung und Vertrieb

Die Rückversicherung der Risiken Todesfall und Invalidität werden periodisch auf der Basis einer jährlich per 1. Januar kalkulierten Pauschalprämie verrechnet. Diese Prämie beinhaltet auch :

  • die Verwaltungskosten der Rückversicherung
  • die Kosten für den Vertrieb und die Übernahme neuer Kunden
  • die Präsentation der Jahresabschlüsse zuhanden der Vorsorgekommission
  • die Kommunikation
  • die tägliche kundenspezifische Unterstützung von Personalabteilungen und Versicherten
  • die Änderung von Vorsorgeplänen
  • das Absenzenmanagement (Arbeitsunfähigkeit)

Leistungen oder Projekte, die über die laufende Verwaltung hinausgehen, werden separat verrechnet.

Spezifische Versicherungsvermittlung für Vorsorgewerke

Die FCT und die FCT 1e beauftragen exklusiv eine Versicherungsvermittlung mit der Aushandlung und Verwaltung der Rückversicherungsverträge der Stiftungen und Vorsorgewerke.

Ein Vorsorgewerk kann eine qualifizierte, zertifizierte und anerkannte Versicherungsvermittlung in Anspruch nehmen, um eine zusätzliche personalisierte Beratung für die Ausarbeitung des Vorsorgeplans, die Leistungskoordination oder die Kommunikation mit ihren Versicherten zu erhalten. Die Vergütung (Versicherungsbroker-Courtage oder allfällige Honorare) muss im Voraus vertraglich und gegenüber der Vorsorgekommission und dem Vermittler transparent vereinbart werden.

Vermögensverwaltung und Finanz Compliance

Die Vermögensverwaltungskosten die der Stiftung direkt anfallen (Liquiditätsmanagement , monatliches Rebalancing des Portfolios, Verteilung der Performance, Wertschriftenbuchhaltung, Berichterstattung im EBC, Berechnung der Wertschwankungsreserve usw.), werden für jedes Vorsorgewerk gemäss dem verwalteten Vermögen und der Komplexität der genutzten Leistungen berechnet und den Vorsorgekommissionen in Rechnung gestellt. Die Kosten beinhalten auch die Leistungen für Finanz Compliance im Rahmen der Vermögensverwaltung.

Anlageverwaltung

Die Depot-, Verwaltungs- und Beratungsgebühren im Anlagebereich hängen von den Konditionen der von der Vorsorgeskommission ausgewählten Partner ab.

Übriger Aufwand

Kosten für Analysen, Beratungen oder Abwicklungen, die über den üblichen reglementarischen Rahmen hinausgehen (Teilliquidationen, spezifische versicherungstechnische Studien, kundenspezifische Untersuchung der Kongruenz zwischen Aktiva und Passiva, Rechtsberatung usw.) werden gemäss Aufwand der beauftragten Spezialisten in Rechnung gestellt.