Individuelle Wahl der Anlagestrategie

Am 26. März 2014 veröffentlichte das BSV den Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens bezüglich der neuen gesetzlichen Bestimmung zur Wahl der Anlagestrategien, welche den Versicherten, die ein CHF 126‘360.-

übersteigendes Einkommen erzielen, angeboten werden können. Der in die Vernehmlassung geschickte Vorentwurf schlägt vor, den Grundsatz der Wahl im Gesetz zu verankern und die mit der Anwendung von internationalen Rechnungslegungsnormen verbundenen Kosten der Unternehmen zu vermindern.

Seit mehreren Jahren trägt Trianon SA dazu bei, die Flexibilität in der beruflichen Vorsorge zu fördern und nimmt mit Freude zur Kenntnis, dass einerseits ihren Anliegen grösstenteils Rechnung getragen wurde und andererseits die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer bereit ist, den in der Schweiz ansässigen internationalen Firmen entgegenzukommen.