COVID-19, Entwicklung der Situation und praktische Informationen der FCT-Gruppe
Wir hoffen, Sie und Ihre Liebsten kommen in dieser aussergewöhnlichen Zeit so gut wie möglich zurecht. Wir sind uns bewusst, dass einige unter uns schwierige Situationen zu bewältigen haben oder in den nächsten Monaten zu bewältigen haben werden. Wir möchten Sie in dieser Zeit bestmöglich unterstützen und werden Sie regelmässig über Ihre berufliche Vorsorge informieren.
Aufrechterhaltung unserer Dienstleistungen
Wir haben Sie bereits am 19. März darüber informiert, dass die FCT Services SA und die Trianon AG Massnahmen ergriffen haben, um auch in dieser aussergewöhnlichen Zeit die Aufrechterhaltung ihrer Dienstleistungen mit der gewohnten Kundennähe sicherzustellen und die Interessen der Versicherten und Arbeitgeber zu wahren. Ihre Ansprechpartner sind während der Bürozeiten per Email und Telefon für Sie erreichbar. Zuweilen werden Sie etwas länger auf eine Antwort warten müssen. Im Übrigen sind wir dankbar, wenn Sie wenn möglich per Email statt per Briefpost kommunizieren.
Auch wir bedauern, dass vorerst und bis auf Widerruf keine Zusammenkünfte mit Versicherten, angeschlossenen Arbeitgebern und Partnern in den Räumen der Trianon AG und der FCT Services SA möglich sein werden.
Dank neuer Technologien können beide Unternehmen Ihnen indessen Video- und Telefonkonferenzen anbieten.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihr Verständnis.
Finanzmärkte
Die herausragenden Renditen, die 2019 erzielt worden sind, haben die finanzielle Situation der Vorsorgewerke der FCT sowie der Versicherten im Rahmen der FCT 1e gestärkt. Die Ereignisse der vergangenen Tage (gewichtiger Rückgang der Börsenkurse, gestiegene Spreads bei Unternehmensobligationen, Einbruch der Immobilienfonds) belasten die im vergangenen Jahr angelegten Reserven und die Performancewerte.
Die Märkte werden zweifellos weiterhin für eine gewisse Zeit von Unsicherheit und Volatilität geprägt sein. In dieser Situation ist es entscheidend, dass keine Panik aufkommt, stattdessen an der langfristigen Strategie festgehalten wird, die in besseren Zeiten aufgrund von objektiven Analysen definiert worden ist.
Während dieser schwierigen Periode werden wir regelmässig mit den Mitgliedern der Vorsorgekommissionen, den Versicherten und unseren Partnern Kontakt aufnehmen.
Auszahlung der Vorsorgeleistungen
Die Auszahlung der Altersrenten und Risikoleistungen (Invalidität, Hinterbliebene) ist sichergestellt.
Im Rahmen der FCT-Gruppe sind die Risikoleistungen vollumfänglich von Schweizer Rückversicherern finanziert, die unter Aufsicht der FINMA stehen und über eine starke Bonität verfügen. Um Risikoleistungen zu decken, werden folglich keine Wertschriftenverkäufe erforderlich sein.
Im aktuellen Kontext, bei dem von Zusammenkünften dringend abgeraten wird, gestaltet sich die für eine Auszahlung von Leistungen in Kapitalform rechtlich unabdingbare Authentifizierung von Unterschriften etwas schwieriger. Wir bitten Versicherte, ihre Anträge wenn möglich per Email oder Telefon anzumelden und sich dafür an die Trianon AG zu wenden. Unser Partnerunternehmen wird die Einzelheiten durchgehen und die Dringlichkeit der Überweisung klären, um die bestmögliche Lösung zu finden.
Beitragszahlungen
Arbeitgeber sind nach Artikel 66 BVG Absatz 3 nach wie vor verpflichtet, die Arbeitnehmerbeiträge bei der Lohnauszahlung einzubehalten; dies gilt auch bei Teilarbeitslosigkeit. Anschliessend müssen die Arbeitgeber- und Versichertenbeiträge gemäss den reglementarischen, vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen einbezahlt werden.
In der aktuellen Situation können (auf freiwilliger Basis) gleichwohl Fristerstreckungen oder eine vorübergehende Aussetzung der Zahlung (zum Beispiel während 60 Tagen) eingeräumt werden. In diesen Fällen ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der FCT erforderlich.
Bei den sogenannten 1e-Plänen ist es mithin essenziell, dass der Arbeitgeber weiterhin die gesamte Beitragssumme gemäss den vertraglichen Bestimmungen überweist. Nur so können Nachteile für die Versicherten vermieden werden, die in diesen Plänen das Anlagerisiko tragen, respektive vom Gewinn ihrer Anlagetätigkeit profitieren.
Zahlung der Beiträge über die Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR)
Der Bundesrat hat vor Kurzem den Arbeitgebern, die im Rahmen ihres Vorsorgewerks eine Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR) eingerichtet haben, vorübergehend die Möglichkeit eingeräumt, für die Zahlung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge die AGBR zu nutzen. Wenn ein Vorsorgewerk über eine AGBR verfügt, kann diese Massnahme dem Arbeitgeber bei der Lösung allfälliger Liquiditätsprobleme helfen. Für Arbeitnehmende hat die Massnahme keine weiteren Auswirkungen, denn der Arbeitgeber zieht den Arbeitnehmerbeitrag wie bis anhin vom Lohn ab, während die Gesamtsumme der Beiträge dem AGBR-Konto des Vorsorgewerks belastet wird.
Moratorium für Betreibungen
Zum ersten Mal seit 1914 hat der Bundesrat ein nationales Moratorium (Rechtsstillstand) für Betreibungsverfahren gemäss Artikel 62 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs verfügt. Das Moratorium gilt bis zum 4. April 2020. Anschliessend beginnen die üblichen Betreibungsferien (7 Tage vor Ostern, sie enden 7 Tage nach Ostern). Konkret können schweizweit bis zum 19. April 2020 keine Schuldeneintreibungen und Betreibungen durchgeführt werden.
Versicherung der Risiken Tod und Invalidität
Die FCT-Gruppe wird auf der Basis der aktuellen Coronavirus-Pandemie keine Gesundheitsvorbehalte geltend machen und niemanden aus der Versicherung ausschliessen. Es ist uns wichtig, Sie wissen zu lassen, dass die Rückversicherer der FCT-Gruppe (Axa, Mobiliar und Zürich) dieselbe Praxis anwenden. Die Übereinstimmung zwischen den reglementarischen Leistungen und den Rückversicherungsverträgen ist trotz Pandemie weiterhin gewährleistet. Somit wird keine zusätzliche Rückstellung erforderlich sein.
Kontakt und Fragen
Ihre Berater und Beraterinnen der FCT und der FCT 1e wie auch Ihre technischen Verwalter und Verwalterinnen stehen Ihnen bei Fragen gern zur Verfügung und werden Ihnen auch bei der Lösung spezifischer Problemstellungen zur Seite stehen.
Auf Ihren Wunsch hin können ausserdem Video- oder Telefonkonferenzen durchgeführt werden.
Wir danken Ihnen für das Verständnis, das Sie uns entgegenbringen. Passen Sie gut auf sich und Ihre Liebsten auf.
Ihr Stiftungsrat
Stiftungsleitungen und Kundenentwicklung
FCT Services SA
Chemin du Bois-Genoud 1 B
1023 Crissier
Tel. 058 255 04 60
Geschäftsführung
FCT (Trianon Sammelstiftung)
c/o Trianon SA
Chemin de la Rueyre 118
1020 Renens
Tel. 021 796 00 40
FCT (Trianon Sammelstiftung)
c/o Trianon AG
Elias-Canetti-Strasse 2
8050 Zürich
Tel. 044 355 60 00